Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetz­lichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkassen getragen werden, wenn Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt wird.
Dies ist bei der von mir durchgeführten tiefenpsychologischen Psychotherapie der Fall.


Zunächst können Sie bis zu 6x 25 Minuten Sprechstunde beanspruchen. In weiteren 2 bis 4  Probesitzungen lernen wir uns gegenseitig kennen, um zu klären, ob Sie sich eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit vorstellen können. Als Alternative gibt es die Möglichkeit einer Akutbehandlung mit bis zu 24 Sitzungen a 25 Minuten. Außerdem werde ich eine Diagnose stellen und mit Ihnen besprechen, ob die von mir erbrachte Therapiemethode sinnvoll und welcher Therapieumfang erforderlich und für Sie an­nehmbar ist. Ferner werden wir miteinander die gewünschten und erforderlichen Ziele erarbeiten.

Nach den Probesitzungen müssen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme
bei der Krankenkasse stellen. Der Antrag auf Kurzzeittherapie von zunächst 12, dann weiteren

12 Sitzungen ist ohne Bericht an den Gutachter möglich. Bei Erstantrag oder Umwandlung auf
Langzeit-Psychotherapie ist ein Antrag mit Bericht an den Gutachter notwendig. Dieser
Antrag ist anonymisiert und wird durch einen unabhängigen Gutachter beurteilt.
Entsprechend der Empfehlung dieses Gutachters entscheidet die Krankenkasse über die Übernahme der Kosten der Psychotherapie. Für tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeit-Psychotherapien werden insgesamt 24 Stunden, für Langzeit-Psychotherapien zunächst 60 Stunden bewilligt. Eine Verlängerung wird dann bei Bedarf und Notwendigkeit später durchgeführt.

Das Therapieende ist in der Regel eine gemeinsame Entscheidung von PatientIn und Psychotherapeutin. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Behandlung beenden wollen, so hat sich herausgestellt, dass es sehr wichtig ist, zu klären, worin die Gründe und Ursachen bestehen. Ich möchte Sie bitten, dies zu Ihrer eigenen Sicherheit zu beachten.

Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Krankenbehandlungen. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse
vor Beginn einer Psychotherapie klären und sich auch schriftlich bestätigen lassen, da Sie persönlich von mir eine Rechnung erhalten und diese begleichen müssen, unabhängig davon,
ob ihre private Krankenkasse diese teilweise oder ganz erstattet. Weitere Fragen können Sie jederzeit im Rahmen des Erstgespräches mit mir klären.IDr. med. Mirjam Vogelhuber.

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